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Verhinderungspflege gem.§39 SGB XI

1550,00€ jährlich verschenken? Das muss nicht sein.

Praxis Tipp

Sie als pflegende Angehörige haben selber Termine? Sie müssen ohne Planung schnell selbst zum Doktor oder Erledigungen erbringen? Dann rufen Sie uns an! Eine Pflegekraft aus unserem Team übernimmt die Arbeit bei Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen. Ihr Pflegegeld wird durch die Erbringung der Leistungen nicht gekürzt, Verhinderungspflege ist eine zusätzliche Leistung ihrer Pflegekasse auf die Sie 1x jährlich einen Anspruch erwirken. Bei Nichtinanspruchnahme verfällt zum Ende des Jahres der Anspruch von 1.550 €.

Merke:

es gibt noch weitere Kombinationslösungen, über die wir sie gerne beraten.

Wir übernehmen selbstverständlich den Papierkram für sie.

 

Hierzu der Gesetzestext

SGB XI § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr; § 34 Abs. 2 Satz 1 gilt nicht. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf  bis zu 1.550 Euro belaufen, wenn die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist, und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.