Beratungseinsätze gem. § 37.3 SGB XI
Sie haben Anspruch eines Pflegegrades erhalten?
Sie werden von Ihren Angehörigen versorgt und erhalten dafür monatlich einen Geldbetrag von Ihrer Pflegekasse?
Prozedere:
- Sie machen einen Termin mit uns aus
- Unsere Pflegefachkraft kommt zum besagten Termin in ihre Häuslichkeit
- Wünschenswert, wenn alle an der Pflege beteiligten Personen zugegen sind
Was wir im besten Fall von Ihnen in Kopie erhalten:
- positiven Bescheid für den Pflegegrad, den sie von ihrer Pflegekasse erhalten haben
- letztes MDK Gutachten
- aktuelle Diagnosen z.b durch einen Arztbrief
- aktuellen Medikamentenplan
Was sie von uns erwarten können:
Grundgedanke:
Uns liegt ihre Versorgung in ihrem eigenen Wohnumfeld am Herzen
Wir möchten das sie solange wie möglich in ihrem eigenen Wohnumfeld verbleiben können
Wir möchten pflegende Angehörige, mehr Sicherheit im Rahmen pflegerischer und behandlungspflegerischer Versorgung bieten
Wie wir das schaffen wollen?
- Ihr pflegerisches Anliegen wird in Zusammenarbeit unserer Pflegefachkraft erarbeitet und dokumentiert
- Gemeinsam sondieren sie eine Prioritäten Liste
- akute Unklarheiten, werden wir mit ihnen, im Erstgespräch gemeinsam, im Rahmen einer bestmöglichen, individuellen Lösung darstellen
- Wir werden sie, ihren pflegenden Angehörigen, über Entlastungsmöglichkeiten beraten/ informieren und begleiten
- U.v.m.
Zu Guter Letzt:
- Wir erinnern sie an ihren nächsten Beratungstermin automatisch und rechtzeitig
- Wir übernehmen für sie den bürokratischen Anteil
Wir freuen uns auf Sie, wünschen uns eine gute gemeinsame Zeit, sowie eine professionelle Zusammenarbeit.
Ihr Pflegeteam Stefanie Ruth